Kassenprüfung im Insolvenzverfahren

Die Kassenprüfung ist ein zentraler Bestandteil des Insolvenzverfahrens und dient der Sicherstellung, dass alle Geldbewegungen korrekt verbucht und die Insolvenzmasse vollständig erfasst wird. Sie umfasst die Prüfung von Bargeldbeständen, Bankkonten sowie sonstigen finanziellen Transaktionen des insolventen Unternehmens, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und die transparente Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Insolvenzordnung (InsO), insbesondere § 97 InsO, der die Mitwirkungspflichten des Schuldners und die ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse regelt.

Leistungen im Rahmen der Kassenprüfung

Prüfung der Bargeldbestände

Alle Bargeldtransaktionen werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechend dokumentiert und verbucht sind. Der Abgleich zwischen den tatsächlichen Kassenbeständen und den Buchhaltungsaufzeichnungen ist entscheidend, um eventuelle Abweichungen zu klären.

Beispiel:
Ein Einzelhandelsunternehmen gibt an, dass 15.000 € in der Kasse waren, die während des Insolvenzverfahrens verwendet wurden. Die Kassenprüfung stellt sicher, dass diese Ausgaben ordnungsgemäß dokumentiert und korrekt verbucht wurden

Überprüfung der Bankkonten

Alle Bewegungen auf den Bankkonten des insolventen Unternehmens werden geprüft, um sicherzustellen, dass sämtliche Einnahmen und Ausgaben den Vorgaben der Insolvenzordnung entsprechen. Besonders Transaktionen kurz vor der Insolvenzanmeldung (z. B. gemäß § 130 InsO, „Kongruente Deckung“) werden genau analysiert, um potenzielle Vermögensverschiebungen aufzudecken.

Beispiel:
Kurz vor der Insolvenzanmeldung wurden große Beträge an ein verbundenes Unternehmen überwiesen. Die Prüfung klärt, ob diese Transaktionen rechtmäßig waren oder ob die Gläubiger benachteiligt wurden.

Verfahrenskosten und Verwaltung

Die Kosten des Insolvenzverfahrens, einschließlich der Vergütung des Insolvenzverwalters und sonstiger Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO, werden auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft. Es wird sichergestellt, dass keine überhöhten Kosten die Insolvenzmasse schmälern und alle Ausgaben den Gläubigern gegenüber gerechtfertigt sind.

Beispiel:
Hohe Anwaltskosten und Beraterhonorare werden geltend gemacht. Die Kassenprüfung analysiert, ob diese wirklich notwendig waren oder ob sie die Insolvenzmasse unzulässig belastet haben.

Dokumentation der Einnahmen

Alle Einnahmen, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens durch die Verwertung von Vermögensgegenständen erzielt wurden, werden auf ihre ordnungsgemäße Erfassung hin geprüft. Es wird kontrolliert, dass die Verwertung der Vermögenswerte zu marktgerechten Preisen erfolgte und die Erlöse in die Insolvenzmasse geflossen sind (§ 159 InsO, „Verwertung der Insolvenzmasse“).

Beispiel:
Ein Maschinenbauunternehmen verkauft eine Produktionsmaschine. Die Kassenprüfung stellt sicher, dass der Verkaufserlös korrekt erfasst wurde und in die Insolvenzmasse einfließt, um die Gläubiger zu befriedigen.


Bedeutung für Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubiger

Die Kassenprüfung gemäß der Insolvenzordnung (InsO) bietet Insolvenzgerichten, Gläubigern und Insolvenzverwaltern die notwendige Sicherheit, dass das Verfahren transparent und gesetzeskonform abgewickelt wurde. Unregelmäßigkeiten können frühzeitig erkannt und dokumentiert werden, sodass die Insolvenzmasse ordnungsgemäß verwertet und fair verteilt wird. Sollte es Unstimmigkeiten geben, bietet die Prüfung klare Beweise, um Maßnahmen zu ergreifen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.