Prüfung der Insolvenzverwalter-schlussrechnung

Die Prüfung der Insolvenzverwalterschlussrechnung ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass die Abwicklung eines insolventen Unternehmens rechtskonform und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Die jeweiligen Prüfungsschritte sind i.d.R. abhängig von den konkreten Fragen des Insolvenzgerichts. Jedoch wird grundsätzlich geprüft, ob der Insolvenzverwalter die Vermögenswerte des Unternehmens korrekt erfasst und zu angemessenen Marktpreisen veräußert hat, im Einklang mit den Vorgaben des § 166 InsO. Ebenso werden die Einnahmen und Ausgaben des Verfahrens, einschließlich der Verfahrenskosten und der Vergütung des Verwalters, auf Plausibilität geprüft. Dabei sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit entscheidend, um mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Insolvenztabelle nach § 175 InsO, in der die Forderungen der Gläubiger festgehalten sind. Hier wird geprüft, ob die Verteilung der Insolvenzmasse den gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere hinsichtlich der Rangfolge der Gläubiger gemäß §§ 38 ff. InsO. Zusätzlich wird geprüft, ob der Insolvenzverwalter seine Pflichten, wie die Verwertung der Vermögenswerte oder die Fortführung des Unternehmens, ordnungsgemäß erfüllt hat. Auch die Angemessenheit seiner Vergütung wird nach § 63 InsO hinterfragt, um sicherzustellen, dass die gezahlten Beträge im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.

Leistungen im Rahmen der Prüfung der Insolvenzverwalterschlussrechnung

Prüfung der Buchungen und Transaktionen

Alle finanziellen Bewegungen während des Insolvenzverfahrens werden detailliert geprüft, um sicherzustellen, dass keine Gelder „verschwunden“ sind. Dies umfasst insbesondere insolvenzspezifische Buchungen sowie die Kontenabstimmung.

Beispiel:

Ein Insolvenzverwalter gibt an, dass bestimmte Vermögenswerte nicht veräußert werden konnten. Die Prüfung untersucht, ob dies gerechtfertigt war und ob alle Verwertungsoptionen gemäß § 166 InsO ausgeschöpft wurden.

Kontrolle der Verwertungserlöse und Kosten

Die durch den Verkauf von Vermögenswerten erzielten Verwertungserlöse und die Verfahrenskosten werden geprüft, um sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse nicht durch unangemessen hohe Ausgaben belastet wurde.

Beispiel:
Ein Insolvenzverwalter hat hohe Beratungskosten geltend gemacht. Die Prüfung untersucht, ob diese Ausgaben notwendig waren oder ob sie die Insolvenzmasse unnötig geschmälert haben.

Überprüfung der Gläubigerbefriedigung

Die Verteilung der Insolvenzmasse wird darauf überprüft, ob sie die gesetzliche Rangfolge nach §§ 38 ff. InsO einhält, damit nachrangige Gläubiger nicht vorzeitig Zahlungen erhalten.

Beispiel:

Es wird festgestellt, dass nachrangige Gläubiger zu früh bedient wurden. Dies wird korrigiert, um eine gesetzeskonforme Verteilung sicherzustellen.

Relevanz für Insolvenzgerichte

Die Prüfung von Schlussrechnungen bindet Kapazitäten. Gerade Regionen mit starkem Anstieg an Insolvenzverfahren stellen Gerichte vor kapazitative Engpässe. Mit der externen Abschlussprüfung kann solchen Engpässen entgegengewirkt werden.


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